SERVICE PUBLIC ALS GARANT FÜR SOLIDARISCHES ZUSAMMENLEBEN
Ohne Service Public gibt es keine Chancengleichheit und keine Garantie der Menschenrechte. Service Public ist die Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Solidarität.
Was zum Service Public gehört, ist immer eine politische Frage. «Für mich muss Service Public allen Menschen garantieren, gleichberechtigt am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen.» Service Public muss zudem der demokratischen Kontrolle unterstehen und darf nicht einseitigem Gewinnstrebe unterliegen. Neben den klassischen Bereichen – wie beispielsweise die Bildung, KITA, öffentlicher Nahverkehr, Wasser- und Energieversorgung – muss der Service Public im Rahmen der digitalen Transformation auch neue Aufgaben übernehmen. Weitere hoheitlichen Aufgaben wie zum Beispiel die öffentliche Sicherheit, die Grundsicherung (z.B. Sozialhilfe) dürfen ausschliesslich von staatlichen Organen wahrgenommen werden und können nicht kurzsichtigen Sparübungen zum Opfer fallen.
RECHT AUF WOHNEN
Die «Sozialrechte» finden sich in der Schweizerischen Bundesverfassung nur als «Sozialziele». Somit wird auch Wohnen in unserem Land nicht als Grundrecht angesehen. Da Wohnen aber zu den Grundbedürfnissen eines jeden Menschen gehört, kann die Bereitstellung von Wohnraum nicht ausschliesslich dem Markt überlassen werden. Die Leerwohnungsziffer in der Stadt Bern beträgt aktuell 0,57 Prozent, was auf eine drastische Wohnungsnot schliessen lässt.
Ganz anders in Wien, wo der soziale Wohnungsbau eine grosse Tradition hat. 60 Prozent der Wiener Bevölkerung wohnt in sog. geförderten Wohnungen. «Auch die Wohnbaupolitik der Stadt Bern soll sich bewusst am Mittelstand orientieren.»
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